Page 8 - Ausgabe_1_2021_Layout 1
P. 8
AUS WIRTSCHAFT, STEUERN UND FINANZEN
Kaib, Galldiks und Partner Steuerberatungsgesellschaft
Änderungen zur Umsatzsteuer ab 2021
1. Rückkehr zu 19% / 7% Nochmals zur Erinnerung ist der bis zum 31.12.2021 geltende allgemeine Steuersatz von 16 % bzw. 5 %
Den meisten von Ihnen wird es natürlich bereits bekannt sein. Nach „Bazooka“ anzuwenden. Ausgeführte Teilleistungen ab dem 1.1.2021 sind der Besteue
und diversen CoronaMaßnahmen (weil es so schön klingt: CoronaSoforthilfe, rung nach dem Steuersatz von 19 % bzw. 7 % zu unterwerfen. Entscheidend
CoronaÜberbrückungshilfen I bis III und Coronaaußerordentliche Wirtschafts hierbei sind wirtschaftlich, abgrenzbare Teile, für die das Entgelt gesondert
hilfe November und Dezember) kehren wir ab Januar 2021 wieder zurück zu vereinbart wird. So wird also eine Gesamtleistung in Teilleistungen aufgespaltet
den seit 2007 bekannten Steuersätzen von 19% bzw. 7%. Eine Ausnahme bildet (z.B. Dachdeckerarbeiten, Außenputzarbeiten).
hier noch das Gastronomiegewerbe. Im Falle von Anzahlungen gilt, dass Lieferungen / Leistungen in der Zeit vom
In Bezug auf den Zeitpunkt, an dem die Lieferung bzw. Leistung erbracht wird 1.7.2020 bis 31.12.2020 mit Anzahlungen, die vor dem 01.07.2020 gezahlt
und der jeweilige Steuersatz sind entsprechend orientiert, gelten die bekann wurden, mit dem gültigen Steuersatz von 5% bzw. 16% besteuert werden. Wird
ten Regelungen: die Leistung bis zum 31.12.2020 ausgeführt, muss also das Gesamtentgelt mit
a) Warenlieferungen werden mit dem Beginn des Transportes bewirkt. 5% bzw. 16% Umsatzsteuer berechnet werden. Dies ist entsprechend auf der
b)Werklieferungen sowie ruhende Lieferungen werden mit der Verschaffung zu erstellenden Schlussrechnung zu berücksichtigen. Es kommt hier zu einer
der Verfügungsmacht bewirkt. Entlastung von 3 bzw. 2 % USt. In Zeile 26/27 der UmsatzsteuerVoranmeldung
c) Werkleistungen sowie sonstige Leistungen erfolgen mit Vollendung der Lei erfolgt diese Korrektur, in dem eine negative Bemessungsgrundlage berück
stung. sichtigt wird. Eine Korrektur der Anzahlungsrechnung ist nicht erforderlich!
d)Bei innergemeinschaftlichen Erwerben (auch grenzüberschreitender Ver Merke: Anzahlungsrechnung mit „altem“ Steuersatz, Schlussrechnung mit
bringen innerhalb der EU) ist der Lieferzeitpunkt entscheidend (vgl. Punkt 1). „neuem“ Steuersatz.
Merke: Maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes ist der Zeitpunkt der
Ausführung des Umsatzes entsprechend den oben aufgeführten Regelungen. 2. Verschärfung Voraussetzung für Vorsteuerabzug
Der Zeitpunkt der Rechnungserstellung ist irrelevant! Das Aufkommen der Umsatzsteuer ist mit einem Volumen von 183 Mrd. Euro
Diese Grundsätze gelten auch für Teilleistungen (auch bei IstVersteuerung). eine der aufkommensstärksten Steuern in Deutschland. Gleichzeitig ist sie aber
Dabei sind Teilleistungen wirtschaftlich abgrenzbare Teile einheitlicher Leistun auch sehr betrugsanfällig. Systematischer Steuerbetrug und Steuervermeidung
gen (z. B. Werklieferungen und Werkleistungen), für die das Entgelt gesondert führen seit Jahren zu beträchtlichen Steuerausfällen.
vereinbart wird und die demnach statt der einheitlichen Gesamtleistung ge Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges ist es für einen Vorsteuerabzug
schuldet werden. Auf Teilleistungen, die vor dem 01.01.2021 erbracht wurden, zukünftig erforderlich, neben dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rech
8 I Das bergische HandWERK 01I21